Winterdienst in Bayern
Räum- und Streudienst für Firmenstandorte · Angebot deutschlandweit
Winterdienst für Unternehmen in Bayern
Bayern hat die längsten und schneereichsten Winter Deutschlands. Für Unternehmen mit Standorten in München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg oder im Allgäu bedeutet das: Winterdienst ist hier keine Ausnahme, sondern Dauerbetrieb von Dezember bis März.
Standorte in München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Würzburg, Rosenheim und Kempten sowie im übrigen Bundesland nehmen wir in ein gemeinsames Angebot auf.
Kontaktieren Sie unsAnfahrt und Einsatzplanung für Bayern
Bayern ist von Viersen am weitesten entfernt: über die A 3 nach Würzburg und Nürnberg, über die A 61 und A 6 nach Franken und über die A 9 nach München und Ingolstadt. Standorte in Bayern nehmen wir deshalb bevorzugt gebündelt auf, zum Beispiel alle Filialen oder Werksgelände eines Unternehmens.
München, Nürnberg und Ingolstadt sind Industrie- und Logistikstandorte mit großen Werksgeländen und Verteilzentren; der Großraum Augsburg und das Allgäu sind mittelständisch geprägt. Für Standorte in Bayern planen wir mit Räumeinsätzen in dichter Folge und mit Schneeabfuhr, wenn Lagerflächen an die Grenze kommen.
Schneeabfuhr, wenn der Parkplatz voll ist
Im Alpenvorland, im Bayerischen Wald und im Allgäu reicht Räumen allein oft nicht: Nach mehreren Schneefällen sind die Lagerflächen am Rand eines Parkplatzes voll, und jeder weitere Einsatz frisst Stellplätze. Für bayerische Standorte planen wir deshalb von Anfang an Schneelagerflächen ein und organisieren die Abfuhr, bevor Kunden- oder Mitarbeiterparkplätze verloren gehen. Dazu kommt das in vielen Gemeinden geltende Verbot von Streusalz auf Gehwegen; dort streuen wir mit Splitt oder Granulat.
Winter in Bayern: womit zu rechnen ist
Bayern hat die schneereichsten Winter Deutschlands: Im Alpenvorland, im Bayerischen Wald und im Allgäu liegt oft von Dezember bis März Schnee, in Oberbayern sind Schneehöhen von einem halben Meter keine Seltenheit. Auch Franken und die Oberpfalz haben längere Frostperioden als der Westen.
Dürfen Sie in Bayern Streusalz einsetzen?
Das regelt jede Gemeinde in ihrer Verordnung. Viele bayerische Städte verbieten Salz auf Gehwegen und erlauben es nur bei Eisregen oder an Gefahrstellen. Wir halten uns an die Satzung des jeweiligen Orts und streuen sonst abstumpfend.
Räum- und Streupflicht in Bayern
Das Bayerische Straßen- und Wegegesetz erlaubt den Gemeinden, die Sicherungspflicht für Gehwege auf Anlieger zu übertragen. Die kommunalen Verordnungen schreiben meist Räumzeiten von 7 bis 20 Uhr vor, in vielen Gemeinden mit ausdrücklichem Verbot von Streusalz auf Gehwegen; dort kommen Splitt und Granulat zum Einsatz. Die Zeiten und Streumittelvorgaben der jeweiligen Gemeinde übernehmen wir in den Einsatzplan; jeder Einsatz wird mit Uhrzeit, Fläche und Streumittel dokumentiert.
Kontaktieren Sie unsWinterdienst in weiteren Bundesländern
Unser Betrieb sitzt in Viersen am Niederrhein (Winterdienst in Viersen und Nettetal). Standorte in anderen Bundesländern betreuen wir ebenfalls:
- Winterdienst in Nordrhein-Westfalen
- Winterdienst in Niedersachsen
- Bayern (diese Seite)
- Winterdienst in Baden-Württemberg
- Winterdienst in Hessen
- Winterdienst in Rheinland-Pfalz
- Winterdienst im Saarland
- Winterdienst in Schleswig-Holstein
- Winterdienst in Hamburg
- Winterdienst in Bremen
- Winterdienst in Berlin
- Winterdienst in Brandenburg
- Winterdienst in Mecklenburg-Vorpommern
- Winterdienst in Sachsen
- Winterdienst in Sachsen-Anhalt
- Winterdienst in Thüringen